Förderungen für Ladestationen

Förderung für Wallboxen und Ladestationen

Neben den Förderungen von E- und Plug-In Hybrid Autos über die Innovationsprämie fördert der Bund auch den Ausbau von heimischen Ladestationen. Welche Anforderungen an diese Ladestationen daheim existieren, welche weiteren Förderungen es gibt und wie die Förderung genau aussieht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie schon in dem Artikel über E-Auto Förderung und Plug-In Hybrid Förderung beschrieben, gibt es die Innovationsprämie zur Förderung von elektrischen Antrieben. Damit nicht nur viele E-Autos auf der Straße sind, sondern auch die benötigte Ladeinfrastruktur nach und nach Verbreitung findet, werden auch die zugehörigen Ladestationen bezuschusst.

Zum Einbau einer Wallbox bekommen Sie bis zu 900€! Allerdings nur, wenn Sie der Einbau der Wallbox mindestens ebenfalls 900€ kostet. Die 900€ Kosten betreffen allerdings den gesamten Betrag (dazu später mehr) Für diesen Betrag lassen sich auch schon ganz stattliche Wallboxen finden, wie beispielsweise in diesem ADAC Artikel gezeigt wird.

Nahaufnahme ZOE Ladekabelanschluss

Voraussetzungen zur Förderung von Ladestationen

Allerdings gibt es einige Anforderungen, die Ihre Ladestation erfüllen muss. Sie können nicht jede beliebige Station verbauen und dafür die Förderung für Wallboxen und Ladestationen bekommen. Damit eine Ladestation förderfähig ist, muss der Ladepunkt den folgenden Ansprüchen genügen:

Wie schon weiter oben erwähnt, muss Sie der Gesamteinbau mindestens 900€ kosten. Der Gesamteinbau beinhaltet die folgenden Komponenten:

  • die Wallbox selbst
  • das Energie- und Lademanagementsystem zur Steuer der Station
  • der elektrischer Anschluss zum Verbau der Station
  • Installation durch Elektriker

Das heißt also, dass Sie jede Art der oben genannten Ausgaben für die Erreichung der 900€ benutzen können.

Neben den Mindestkosten muss Ihre Ladestation noch drei weitere, technische Kriterien, erfüllen. Erstens, muss die Normalladeleistung der Ladestation muss genau 11 kW entsprechen. Wenn Sie eine Ladestation installieren, die auch mit höherer Leistung laden kann, muss diese durch Ihren Elektriker auf 11 kW begrenzt werden.

Weiterhin muss der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien produziert sein. Gewonnener Strom aus weniger sauberen Energien ist nicht förderfähig und führt dazu, dass die Prämie nicht ausgezahlt wird. Das heißt, nur wenn Sie Ihren Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, kommt die Förderung überhaupt in Frage. Da in Deutschland sogar schon 2020 mehr als 40% des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien kam, sollte das als Problem immer kleiner werden (Quelle: Statista)

Und zu guter Letzt gibt es noch die Anforderung, dass Ihre Ladestation intelligent und steuerbar sein muss. Diese Anforderung dient dazu, dass die örtlichen Stromnetze nicht überlastet werden können. Eine intelligente Ladestation kommuniziert ob und wie viel Leistung sie zu jedem Augenblick beziehen darf. Das dient dazu, dass das örtliche Netz nicht aufgrund von zu hoher Last zusammenbricht.

Sobald Ihre Ladestation all diese Anforderungen erfüllt hat, können Sie den Antrag bei der KFW hier online stellen.

KFW Förderung grüne Energie

Wie man eine Förderung beantragt

Um eine Förderung zu beantragen müssen Sie die oberen Voraussetzungen erfüllt haben. Zusätzlich kommt es natürlich aber auch auf die Wohnsituation an. Für Eigentümer gibt es andere Vorgehensweisen als für Mieter. Für Mieter ist es wichtig, ob Sie in einer Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus wohnen. Die Schritte zur Beantragung und vor allem Abstimmung mit den anderen Parteien sind in jedem Fall wichtig.

Ein detaillierter Leitfaden welche Schritte Sie in welcher Situation machen können hat der ADAC für Sie aufbereitet. Ob Eigentümer oder Mieter, die wichtigsten Informationen, häufig gestellte Fragen und Vorlagen finden Sie in diesem Artikel im ADAC.