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Unfallabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall sitzt der Schock erstmal tief. Das wichtigste ist anschließend, neben der Gesundheit aller Beteiligter, nichts dem Zufall zu überlassen. Organisatorisch kommt einiges auf Unfallgeschädigte zu, um den Schaden professionell zu regulieren und das bestmögliche Resultat zu erreichen. Die Regulierung eines Unfallschadens ist inzwischen so komplex und umfangreich, dass man ohne fachmännische Unterstützung schnell auf wichtigen Positionen seines Schadens sitzen bleiben kann. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei jedem Schritt der Unfallabwicklung.

  1. Ruhe bewahren.

    Das wichtigste ist zunächst – einen klaren Kopf bewahren und – Nichts dem Zufall überlassen! Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage einschalten & Warndreieck aufstellen) & Dokumentieren Sie den Verlauf des Unfallgeschehens. Besonders wichtig ist hierbei die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge um – z.B. bei einer Unfallrekonstruktion den genauen Ablauf zu beweisen. Sofern möglich sollten Sie die Fahrzeuge in Unfallposition belassen, eine Fotodokumentation erstellen und/oder eine Skizze des Unfallherganges erstellen.

     

    Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner ein Verschulden seinerseits einräumt. Eine detaillierte Dokumentation der Situation und des Unfallherganges kann im weiteren Verlauf noch wichtig werden. Gibt es evtl. Zeugen vor Ort? Lassen Sie sich deren Personalien geben bzw. erfassen sie Kennzeichen von Fahrzeugen, die sich in der Nähe befinden. Jeder Zeuge kann im Streitfall nützlich sein. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Mitschuld oder alleinige Schuld an dem Unfall haben, äußern Sie dies NICHT und unterschreiben Sie keine derartigen Erklärungen am Unfallort.


  2. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise

    Die Angebote der gegnerischen Versicherung sind oftmals in deren Sinne erstellt. Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, empfiehlt es sich eine Vertragswerkstatt und Gutachter zur Unfallregulierung zu Rate zu ziehen. Für den Geschädigten ist ein Gutachter in der Regel kostenfrei. Wir arbeiten mit diversen, zertifizierten Sachverständigen zusammen, die Ihnen ein einwandfreies Gutachten zur konkreten Wertermittlung erstellen.Selbst im Falle einer Fahrerflucht sind wir in der Lage über das KFZ-Kennzeichen die Versicherungsdaten des Unfallgegners zu erlangen.

  3. Schadenersatz

    Ist das Gutachten erstellt und die Schadenshöhe ersichtlich, kann der Geschädigte Schadensersatz von der Gegenseite verlangen. Lehnt die Gegenseite dies ab, ist es ratsam einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit einzubeziehen. Das Unfallopfer hat ein gesetzliches Recht auf eine Regulierung der Schäden in vollem Umfang . dazu gehören auch Anwaltskosten. Unsere Partnerkanzleien stehen Ihnen hierbei zur Seite.

  1. Reparatur

    Ist die Unfallabwicklung abgeschlossen und die Kosten gedeckt kann das Fahrzeug nach Herstellervorgabe repariert werden und erfüllt alle Sicherheits-, Funktions- und Korrosionsschutzvorgaben.

Was passiert, wenn es sich um einen Totalschaden handelt?

Übersteigen nach dem Unfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, so redet man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet, dass die gegnerische Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des betroffenen Fahrzeugs erstatten muss. Reparaturkosten lassen sich in diesem Fall jedoch nicht mehr verlangen.
Bei einem technischen Totalschaden handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Beschädigungen derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.